Koch Lemke Machacek PartGmbB

Privates Baurecht

Die Entwicklung, Planung, Vergabe, das Bauen sowie die Finanzierung und Vermarktung von Bauvorhaben erfordert viel Geschick und Geduld und kann zu nicht unerheblichen rechtlichen  und finanziellen Nachteilen führen, die die Kanzlei Koch Lemke Machacek  für Sie schnell konstruktiv und fachkundig löst.

Denn eine möglichst frühzeitig beginnende begleitende Beratung und Vertretung durch spezialisiertes Wissen und jahrelanger Erfahrung zum Beispiel von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin Felicitas Koch und Frau Rechtsanwältin Katharina Jahr hilft Ihnen Ihr Bauprojekt bestmöglich zu beenden und zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu führen.

Bereits in der Vertragsgestaltung können schwerwiegende Fehler angelegt sein, die Sie durch frühzeitige  professionelle Überprüfung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Koch Lemke Machacek  vermeiden können. Wir prüfen für Sie Bauverträge  sowohl des Werkvertragsrechts des BGB als auch auf Grundlage der VOB/B und begleiten Sie beratend von der Genehmigung des Bauvorhabens über die Vertragsgestaltung bis zum Abschluss des Bauvorhabens und darüber hinaus auch erforderlichenfalls  bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Bei gerichtlicher Auseinandersetzung prüft die Rechtsanwaltskanzlei Koch Lemke Machacek Ihre rechtliche Interessen und betreibt gegebenenfalls Anspruchssicherung gegenüber anderen Parteien/ Beteiligten, z.B. durch Streitverkündung oder Feststellungsklage, denn nur so können Regress- bzw. Gesamtschuldnerausgleichsansprüche verjährungswahrend für Sie gesichert werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Koch Lemke Machacek, insbesondere Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch, als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht – sowie Frau Rechtsanwältin Katharina Jahr stellen ihre langjährige Erfahrung und Fachkompetenz gern für Sie zur Verfügung.  

Unsere Rechtsgebiete:

  • Werkvertragsrecht nach BGB und VOB/B, Generalunternehmer und Generalübernehmer
  • Mängelrechte nach BGB (§§ 633, 634 BGB) und VOB/B (z.B. §§ 4 Abs. 7 und 13 Abs. 5 VOB/B)
  • Mängelrechte nach BGB (§§ 633, 634 BGB) und VOB/B (z.B. §§ 4 Abs. 7 und 13 Abs. 5 VOB/B)

Ihre Ansprechpartner

Unser Angebot

  • Beratung und Vertretung in allen Bereichen des privaten Baurechts
  • Schaffung von außergerichtlichen Problemlösungen oder Prozessführung
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung von Verträgen
  • Schlichtung nach den Regelungen der Schlichtungsordnung der SO – Bau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwalt Verein
  • Baubegleitende Betreuung und Taktik zur Vorbereitung und Optimierung des Einigungs- bzw. Prozesssachverhalts
  • Rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen und rechtliche Betreuung und Koordination von Großbauvorhaben in allen Bau- und Baunebenbereichen
  • Taktik bei Insolvenz des Vertragspartners, Recht der Sicherheiten am Bau und Beweissicherungen
  • Bestimmungen des vertraglichen „Leistungssolls“
  • Nachtragsforderungen aufgrund Leistungsänderung oder Anordnung zusätzlicher  Leistungen
  • Bauablaufstörung und Bauverzug
  • Freie oder fristlose Kündigung
  • Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten

Aktuelle Rechtsprechung

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