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Wochenenddienst bei Teilzeitkräften

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Teilzeitkräfte werden gerne am Wochenende eingesetzt, sie sind ja so flexibel. Hiergegen geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die nur in Teilzeit beschäftigt war. Sie musste genauso häufig am Wochenende ran, wie ihre vollzeitbeschäftigen Kollegen. Das gehe so aber nicht, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Sie dürfe nur in dem Umfang zur Arbeit am Wochenende herangezogen werden, dass ihre Arbeitszeit am Wochenende proportional dieselbe ist wie die ihrer Vollzeit-Kollegen. Alles darüber sei eine Diskriminierung der Teilzeitkräfte.

LAG Berlin-Brandenburg vom 20.08.2015 zum Az. 26 Sa 2340/14