Koch Lemke Machacek PartGmbB

Auch vage Patientenverfügungen können wirksam sein

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt noch vage Patientenverfügungen verworfen hatte, stärkt er jetzt wieder deren Bedeutung – wenn sie denn durch Zeugen gestützt werden. Anlass war der Streit zwischen einem bevollmächtigten Ehemann und dem gleichzeitig bevollmächtigten Sohn über die Frage, ob die künstliche Ernährung der nach Schlaganfall seit zehn Jahren im Koma liegenden Ehefrau/Mutter eingestellt werden soll. Die Seniorin hatte lange zuvor eine standardisierte Patientenverfügung unterzeichnet, in der sie festgelegt hatte, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten sei, wenn die Aussicht auf Wiedererlangung des Bewußtseins nicht mehr bestehen würde.

Der BGH hat nun entschieden, dass die Ernährung eingestellt werden kann und soll, obwohl die Patientenverfügung mehrdeutig war. Ausschlaggebend war, dass die Seniorin gegenüber mehreren Zeugen, Verwandten und einer Therapeutin, auch noch kurz vor ihrem Schlaganfall gesagt hatte, dass ihr ein solches Schicksal erspart bliebe, da sie ja schließlich eine Patientenverügung habe.

BGH vom 13.12.2018 zum Az. XII ZB 107/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das, was der BGH hier entschieden hat, kann immer nur ein letzter Rettungsanker sein. Ziel muss weiter sein, eine klare und unmissverständliche Patientenverfügung zu formulieren.“