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Aufsichtspflichten im Krankenhaus

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Aufsichtspflichten im Krankenhaus haben ihre Grenzen. Besteht mit dem Patienten die Absprache, dass er noch nicht entlassungsfähig ist, haftet das Krankenhaus nicht, wenn der Patient gleichwohl die Klinik verlässt. Denn, so das OLG Frankfurt/Main, grundsätzlich darf ein Arzt darauf vertrauen, dass sich der Patient an getroffene Vereinbarungen hält.

OLG Frankfurt/Main vom 24.1.2017 zum Az. 8 U 119/15

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Diese Rechtsprechung wird man auf Altenheime und Behindertenheime übertragen können. Nur kommt hier hinzu, dass die Pflege- und Betreuungskräfte im Streitfall belegen können müssen, dass sie darauf vertrauen durften, dass der Betroffene sich an Absprachen hält.“