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Bevollmächtigte gegen gesetzliche Betreuer

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wer für seine Vertretung im Alter einen Bevollmächtigten bestellt, der tut dieses in der Regel, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Vorsicht ist aber geboten, wenn mehrere Bevollmächtigte bestellt werden. Denn diese sind nach Auffassung des BGH nur dann ebenso gut geeignet, die Geschäfte des Betroffenen zu führen, wenn untereinander ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft besteht. Ist diese nicht gegeben, rechtfertigt dies die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers, dann mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs der Vollmachten.

BGH vom 26.2.2014 zum Az. XII ZB 301/13

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Vorsorgevollmachten sind gut. Sollen sie aber mehreren Angehörigen (bspw. mehreren Kindern) ausgestellt werden, bedarf ein klarer Regelungen, wer welche Dinge alleine entscheiden darf und welche Angelegenheite gemeinsam entschieden werden müssen.“