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Blindengeld auch für Demenzerkrankte

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Hat ein schwer Alzheimer-Dementer, der Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann, Anspruch auf Blindengeld (hier nach dem BayBlindG), dies auch dann, wenn die Augen organisch noch intakt sind? Grundsätzlich ja, so das Bundessozialgericht (BSG).  Es hat ausgeführt, dass bei cerebralen Störungen Blindheit auch anzunehmen ist, wenn der Betroffene nichts sieht, obwohl keine Sehstörung nachweisbar ist. Allerdings wird Blindengeld als Pauschalleistung nur zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen erbracht. Kann ein solcher blindheitsbedingter Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbildes aber gar nicht erst entstehen, wird der Zweck des Blindengelds verfehlt. In diesem Fall kann die zuständige Behörde den Anspruch rechtmäßig ablehnen.

BSG vom 14. Juni 2018 zum Az. B 9 BL 1/17 R

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Es kommt bereits im Rahmen der Antragstellung darauf an, diesen blindheistbedingtgen Aufwand konkret darzulegen. Wir er erst im Laufe des Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens begründet, hat das schnell den Eindruck des Nachschiebens von – tatsächlich nicht vorhandenen – Gründen.“