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Erstattung von Provisionen bei Flugausfällen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat es die Frage geschafft, ob eine Fluggesellschaft bei einem Flugausfall neben den Flugkosten auch die Provisionen eines Online-Portales erstatten muss. Der EuGH hat diese Frage grundsätzlich bejaht. Der EuGH hat dieses Recht aber unter einen wichtigen Vorbehalt gestellt. Voraussetzung sei, dass die Fluggesellschaft vom Anfall der Provisionen gewusst hat.

EuGH zum Az. C-601/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Vorsicht, diese Kenntnis ist von Fluggast zu beweisen, der regelmäßig in die Arbeitsabläufe einer Fluggesellschaft keinen Einblick hat.“