Koch Lemke Machacek PartGmbB

Fahrstreifenwahlrecht nach dem Abbiegen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer

Bei einigen Straßenkreuzungen gibt es nur einen Linksabbiegerstreifen. Die Straße, in die abgebogen wird, verfügt jedoch über mehrere Fahrstreifen.

Es kommt immer wieder zu Verkehrsunfällen oder gefährlichen Situationen, weil das hintere von zwei linksabbiegenden Fahrzeugen beschleunigt und dem vorausfahrenden Fahrzeug die Wahl des Fahrstreifens streitig machen will. Dies ist jedoch unzulässig. Der vorausfahrende (ebenfalls abbiegende) Fahrzeugführer hat das Recht einen Fahrstreifen zu wählen. Der hintere Fahrzeugführer muss dies abwarten. Das Wahlrecht des vorausfahrenden endet erst mit seiner endgültigen Einordnung in den Fahrstreifen. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin  endet das Wahlrecht in der Regel frühestens 15 bis 20 Meter nach dem Beginn der Fahrstreifenmarkierungen.

KG, Urt. v. 18.11.2019 – 22 U 18/19