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Freilaufende Hunde können eine Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Freilaufende Hunde können eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen, das der Bundesgerichtshof in einem Urteil von Beginn dieses Jahres entschieden.
Nach Hausordnung durften Hunde auf den Gemeinschaftsflächen – hier ging es um einen Innenhof mit Kinderspielplatz – nur an der Leine geführt werden. Dieses Gebot missachtete der Mieter. Auch auf mehrfache Abmahnung des Vermieters hin änderte er sein Verhalten nicht.

BGH vom 02.01.2020 - VIII ZR 328/19

 

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Erstaunlich an der Entscheidung war, dass es bis zur Kündigung keine Beschwerden der anderen Mieter gegeben hat. Maßgeblich war für den BGH daher, dass der Mieter die mehrfachen Abmahnungen missachtet.“