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Handynutzung im Straßenverkehr

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Dass man während der Fahrt im Pkw das Handy nicht nutzen darf, ist inzwischen allgemein anerkannt. Doch das OLG Oldenburg hat diese Grenze nun noch einmal deutlich verschoben.

Denn dem Gericht reichte für die Verhängung eines entsprechenden Bußgeldes (§23 Abs. 1a StVO) bereits das Halten des Handeys in der Hand. Dabei kam es dem Gericht auf den Grund des Haltens nicht an. Insbesondere war nicht erforderlich, dass das Handy (zum Telefonieren) genutzt wurde.

OLG Oldenburg vom 25.7.2018 zum Az. 2 Ss (OWi) 20/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die Rechtsprechung wird diesbezüglich immer strenger. Hier kann man wirklich nur den Tipp geben, während der Fahrt das Handy nicht zu nutzen. Die Regelung macht schon Sinn.“