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Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lemke

Ein Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen kann unwirksam sein. Der EuGH befasste sich mit einer Angelegenheit in welcher zu beurteilen anstand, ob ein Kaskadenverweis in einer Widerrufsbelehrung gegen europäisches Recht verstößt. Die zur Anwendung gelangende Richtlinie findet zwar nicht unmittelbar auf grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliendarlehensverträge / Kreditverträge Anwendung, jedoch hat der deutsche Gesetzgeber davon Gebrauch gemacht die Richtlinie auch auf rechtlich gesicherte Immobiliendarlehensverträge / Kreditverträge anzuwenden. In einem Fall, in welchem die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages / Kreditvertrages auf eine Regelung des BGB verwies und diese gesetzliche Bestimmung wiederum auf das EGBGB, wurde die Widerrufsbelehrung als nicht hinreichend erachtet, weshalb das Widerrufsrecht nach wie vor besteht.

Urteil des EuGH Az. C 66/19

Verträge die eine solche Widerrufsbelehrung zum Gegenstand haben, können also noch derzeit widerrufen werden. Dabei handelt es sich zunächst um Verbraucherkreditverträge die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind (z. B. Autofinanzierung), aber auch um Verbraucherkreditverträge / Immobiliendarlehensverträge / Kreditverträge die grundpfandrechtlich gesichert sind (Erwerb einer Immobilie / Darlehensverträge mit Banken).

Vorteile eines Widerrufs sind zum Beispiel, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen ist, ferner eine Umschuldung zu einem niedrigen Zins möglich sein kann. Zudem kommt auch in Betracht, dass sich ein Kreditnehmer / Darlehensnehmer auch rückblickend – allerdings nur geringfügig – wirtschaftlich besser stellt, denn nur der Sollzins statt des Effektivzinses ist als Gebrauchsvorteil zu berücksichtigen.

Nachteil eines Widerrufs kann zum Beispiel sein, dass bei einer Umfinanzierung – die stets vor Widerruf sichergestellt werden sollte – mehr oder andere Sicherheiten verlangt werden könnten oder durch eine Umfinanzierung erneut eine längere Bindung eintritt, die bei vorzeitigem Verkauf eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung begründen könnte.