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Kein Eigenbedarf für die Tochter einer Lebensgefährtin

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Man kann es ja mal versuchen … Erfolg hatte der Vermieter aber nicht, der seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt. Einziehen sollte in die Wohnung die Tochter seiner Lebensgefährtin. Die Tochter hatte aber nie im Haushalt des Vermieters gelebt. Das reichte dem Landgericht Berlin nicht.

LG Berlin vom 17.10.2018 zum Az. 105 C 97/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Forester: „Welche Personen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen, ist zwischenzeitig durch die Rechtsprechung nahezu komplett geklärt. Eine vorherige Beratung erspart also viel späteren Ärger.“