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Kein Jahresurlaub bei Sonderurlaub

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Erwirbt ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche, wenn er in Urlaub ist? Nein, so das Bundearbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung von März 2019. Hintergrund war, dass eine Arbeitnehmerin für zwei Monate unbezahlten Sonderurlaub genommen hatte, dann aber den ungeschmälerten gesetzlichen Jahresurlaub von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche verlangte. Das BAG lehnte dieses Anspruch ab, da während des Sonderurlaubes keine Arbeitspflicht bestehe und damit auch kein Urlaubsanspruch erworben werden könne.

BAG vom19.3.2019 zum Az. 9 AZR 315/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Eine eher untypische Entscheidung des BAG. Denn in der Vergangenheit hat gerade in Urlaubsfragen das BAG sehr arbeitnehmerfreundlich geurteilt.“