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Mietminderung für Baulärm

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Eine Mietminderung kann auch für Baulärm gerechtfertigt sein, für den der Vermieter keine Verantwortung trägt. Im konkreten Fall ging es um den Abriss und Neubau auf einem Nachbargrundstück, auf den der Vermieter keinen Einfluss hatte. Gleichwohl sei eine Mietminderung gerechtfertigt, so das Landgericht Berlin. Schließlich ginge es bei der Mietminderung nicht um eine Bestrafung des Vermieters, sondern um einen Ausgleich an den Mieter wegen eines Mietmangels, da der Vermieter eine mangelfreie Wohnung schulde.

LG Berlin vom 15.01.2019 zum Az. 67 C 309/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Den Umfang einer solchen Mietminderung kann ein Rechtsanwalt anhand der bisher ergangenen Rechtsprechung recht gut und sicher abschätzen.“