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Neufestsetzung der Grunderwerbssteuer bei Wertminderung der gekauften Immobilie

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Das Finanzamt setzt die Grunderwerbssteuer auf Basis des Kaufpreises einer Immobilie fest. Ändert sich innerhalb von zwei Jahren nach Kauf der Kaufpreis, bspw. auf Grund von Mängeln, die der Verkäufter zu vertreten hat, kann auf Antrag des Käufers die Grundsteuer neu festgesetzt werden. Dieser Antrag ist binnen vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Feststellungsbescheid erlassen wurde, zu stellen, so das Finanzgericht München.

FG München vom 11.4.2018 zum Az. 4 K 103/18

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Sache liegt zur Revision beim BFH (Az. II R 15/18).“