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Rechtschutz gegenüber Bewertungsportalen über Ärzte im Internet

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Bewertungsportale sind einer der Renner im Internet. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit sich ein Arzt gegen eine für ihn ungünstige Bewertung durch Löschung des negativen Eintrags wehren kann.

„Kaum“, so das Oberlandesgericht. Denn grundsätzlich überwiegt das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikationsfreiheit die zweifelsohne bestehende Beeinträchtigung der Interessen des Arztes.

Eine Grenze ist damit erst dann erreicht, wenn der Eintrag von objektiv falschen Tatsachen ausgeht oder den Charakter der Schmähkritik erhält.

OLG Köln vom 5.1.2017 zum Az. 15 U 121/16