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Rechtschutzversicherungen und der VW-Abgas-Skandal

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Eine Rechtschutzversicherer hat Deckungsschutz zu gewähren, wenn sein Versicherter die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw der Fa. Volkswagen begehrt, der von den Diesel Abgas-Skandal betroffen war. Das entschied das OLG Düsseldorf, da es eine hinreichende erfolgsaussicht bejahte.

OLG Düsseldorf vom 21.09.2017 zum Az. 4 U 87/18

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „In bestimmten Fällen drohen erhebliche Nachteile, sofern laufende Fristen verpasst werden!“