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Rechtskräftig ersetzter WEG-Beschluss muss beachtet werden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein an sich richtiger Beschluss einer WEG wurde von einem Mehrheitseigentümer angefochten. Das Gericht ersetzte den Beschluss, was per Versäumnisurteil geschah, da der Mehrheitseigentümer nicht erschient. Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, setzte der Verwalter dieses um. Der Mehrheitseigentümer wollte jedoch nicht zahlen und berief sich auf die Nichtigkeit des ehemaligen WEG-Beschlusses. So nicht, spracht der BGH. Wird ein WEG-Beschluss rechtskräftig ersetzt, kann die Nichtigkeit dieses Beschlusses nur noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen das Urteil geltend gemacht werden.

BGH vom 16.2.2018 zum Az. V ZR 148/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Ein nachvollziehbares Urteil. Es kann nicht sein, dass ein gerichtliches Urteil – noch dazu als Versäumnisurteil – unterlaufen wird. Entsprechend wichtig ist, alle relevanten Fristen im WEG-Recht zu kennen.“