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Reparaturkosten bei einem Treppenlift

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wer zahlt, wenn der Treppenlift repariert werden muss? Die Pflegekasse zumindest nicht, so das Sozialgericht Stuttgart, dessen Urteil in zweiter Instanz jetzt auch bestätigt wurde.Zunächst stellt das Gericht fest, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel sind, sondern wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§40 SGB XI) und daher von der Pflegekasse zu bezuschussen sind. In diesem Rahmen gibt es jedoch keine Pflicht der Kasse zur Instanthaltung. Darüber hinaus ist der Zuschuss von max. 4.000 € auch häufig aufgebraucht. Das aber löst weder eine Leistungspflicht der Krankenkasse noch der Pflegekasse aus.

SG Stuttgart vom 16.08.2016 zum Az. S 27 KR 5559/14

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Sind die Reparaturkosten nicht gedeckt, kann im Fall einer Behinderung die Reparatur über Leistungen der Eingliederungshilfe (§53 SGB XII, künftig SGB IX) abgerechnet werden. Unbedingt beantragen!“