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Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung auf den ihnen zustehenden Zusatzurlaub hinzuweisen. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung seines Mitarbeiters nichts wusste. LAG Rheinland-Pfalz vom 14.01.2021 zum Az. 5 Sa 267/19 … Weiter lesen

4. Januar 2023