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Testament auf einem Notizzettel

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Mit einem ungewöhnlichen Fall hatte sich das OLG München zu befassen. Es musste entscheiden, ob ein eingerissener Notizzettel ein wirksames Testament ist.
Das Gericht bejahte dies, weil …

  • es keine Vorschriften gebe, auf welchem Medium ein Testament geschrieben sein muss, hauptsache es ist durchgängig eigenhandschriftlich verfasst,
  • auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Ermittlung des Testierwillens herangezogen werden müssen und bei dem Erblasser bekannt war, dass er schon früher auf eher ungewöhnlichem Papiert testiert hatte sowie
  • ein Einreißen bei Notizzetteln nicht ungewöhlich sei.
OLG München vom 28.01.2020 - 31 Wx 229/19