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Vergütung des Berufsbetreuers bei Wohnortwechsel

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Berufsbetreuer werden pauschal u.a. danach bezahlt, ob ihr Betreuter in der eigenen Häuslichkeit oder in einem Heim wohl. Erfolgt ein Umzug in ein Heim, reduziert sich die pauschale Vergütung. Unklar war bisher, zu welchem Termin das geschieht, wenn unter dem Monat umgezogen wird. Das LG Kassel hat nun klargestellt, dass taggenau abzurechnen ist. Die Praxis vieler Betreuer die höhere Vergütung bis zum Ende des Monats laufen zu lassen, in dem der Umzug erfolgte, ist als rechtswidrig.

LG Kassel vom 20.9.2017 zum Az. 3 T 335/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Diese Rechtsprechung wird man auch anwenden können auf die Betreuervergütung, wenn der Betroffene vermögenslos wird. Denn auch dann reduziert sich der pauschale Stundenansatz.“