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Zugluft im Passivhaus rechtfertigt Mietminderung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wer in einem Passivhaus wohnt, muss Zuglust hinnehmen. Denn anders kann die Wärmerückgewinnung nicht funktionieren. Doch das hat Grenzen, entschied das AG Frankfurt/Main. Dann, wenn die Zugluft derart stark ist, dass die „einschlägigen Behaglichkeitskriterien“ nicht erreicht werden, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Vorliegend akzeptierte das Amtsgericht 10%.

AG Frankfurt/Main vom 18.8.2017 zum Az. 33 C 1251/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Der Vermieter wird das akzeptieren müssen. Seine Ansprüche stehen damit allerdings nicht am Ende. Hier wird zu prüfen sein, ob nicht der Hersteller / Bauherr der Wärmerückgewinnungsanlage in den Regress genommen werden kann.“