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Haftung eines Sachverständigen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Dass ein gerichtlicher Sachverständiger für ein fehlerhaftes Gutachten haftet, wenn darauf basierend ein falsches Urteil ergeht, ist allgemein bekannt. Doch gilt das auch, wenn am Ende „nur“ ein Vergleich steht?
Ja, sagte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem aktuellen Urteil. Ob ein Verfahren per Urteil oder per Vergleich endet, hinge oft vom Zufall ab. Daher sei es nicht gerechtfertigt, in beiden Fällen unterschiedliche Haftungsmaßstäbe anzusetzen. Im Falle des Vergleichs gelte also §839a BGB analog.

BGH vom 25.06.2020 - III ZR 119/19

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die entscheidende Hürde, die in einem Haftungsverfahren gegen einen Gutachter genommen werden muss, ist und bleibt aber der Kausalitätsnachweis. Belegt und bewiesen werden muss folglich, dass das Urteil / der Vergleich gerade auf dem fehlerhaften Gutachten beruhen.“.