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Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten kleine und mittelständische Unternehmen in nahezu allen Bereichen des Gesellschaftsrecht. Dies umfasst auch damit zusammenhängende Fragen aus anderen Bereichen, wie z. B. des Arbeitsrechts, Versicherungsrechts oder der betrieblichen Altersvorsorge.

Soweit nicht schon durch von Mandanten ausgewählte oder beauftragte Steuerberater sich in steuerrechtlicher Hinsicht mit der Angelegenheit auseinandersetzen, kann selbstverständlich auch ein Steuerberater unseres Hauses hinzugezogen werden. Dies auch, um eine weitere Meinung einzuholen.

Insbesondere mittelständischen Unternehmen, gleich in welcher Rechtsform (z. B. GmbH & Co. KG, GmbH, AG etc.), können wir aufgrund der fachlichen und personellen Zusammensetzung in unserer Kanzlei ein sehr weitgehendes und umfassendes Beratungsspektrum andienen.

Ihr Ansprechpartner

Unser Angebot

  • Gesellschaftsrechtliches Vertragsmanagement von Kapital- und Personengesellschaften inklusive Registerbetreuung (u.a. Gesellschaftsgründungen, Anmeldungen, Übertragungen von Geschäftsanteilen)
  • Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Auseinandersetzungen von Gesellschaftern
  • Gesellschafts-, immobilien- und steuerrechtliche Strukturierung von Investitionsvorhaben der Immobilienwirtschaft
  • Projektfinanzierungen
  • Begleitung von Unternehmensakquisitionen und -verkäufen
  • Unternehmensnachfolge

Aktuelle Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht.