Koch Lemke Machacek PartGmbB

Regressrecht

Wir vertreten regelmäßig private Versicherer wie auch öffenrechtlich-rechtliche Leistungsträger wie Berufsgenossenschaften und Krankenkassen bei der Durchsetzung der auf sie gemäß § 86 VVG bzw. § 116 SGB X übergegangenen Regressansprüche. Dabei können wir erfolgreich unsere besondere Erfahrung im Haftungs- und Schadensersatzrecht nutzen.

Da wir sowohl über Fachanwälte im Architekten und Baurecht als auch im Versicherungsrecht und Sozialrecht verfügen, können wir unsere fächerübergreifende Expertise gerade in den zahlreichen Fallvarianten von Regressen gewinnbringend für unsere Mandanten nutzen.

Ihre Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt Wolfgang Lemke, Fachanwalt für Versicherungsrecht (mehr Informationen)
  • Rechtsanwalt Andreas Machacek, Fachanwalt für Sozialrecht sowie für Arbeitsrecht (mehr Informationen)

Unser Angebot

  • Durchsetzung gemäß § 86 VVG bzw. § 116 SGB X übergegangenen Regressansprüche

Aktuelle Rechtsprechung

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten aus dem Regressrecht.