Koch Lemke Machacek PartGmbB

Heimrecht und das Recht der ambulanten Dienste

Betreiber und Mitarbeiter von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten müssen sich immer öfter mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. In einem solchen Fall ist es hilfreich, einen Ansprechpartner zur Seite zu haben, der nicht nur die rechtlichen, sondern auch die pflegerischen Fragestellungen kennt.

Herr Rechtsanwalt Foerster verfügt über eine 10-jährige praktische Betreuungs- und Pflegeerfahrungen im Bereich der Behindertenhilfe und Altenpflege. Herr Rechtsanwalt Machacek hingegen verfügt über eine mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Wir können Sie daher besonders gut bei Auseinandersetzungen mit Bewohnern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern, aber auch mit den Kranken-/Pflegekassen und der Sozialverwaltung unterstützen. Diese doppelte Qualifikation nutzen seit Jahren nicht nur zahlreiche Senioren- und Behinderteneinrichtungen, sondern auch ambulante Pflegediensten und Privatpersonen.

Da jeder unserer Rechtsanwälte sich konsequent spezialisiert hat, können Sie uns bei allen rechtlichen Problemen ansprechen. Auch wenn wir interdisziplinär im Team zusammenarbeiten, haben Sie immer einen konkreten Ansprechpartner, der die unmittelbare Verantwortung für Ihre Betreuung trägt.

Unsere Rechtsgebiete:

  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
  • Wohnteilhabegesetz (WTG)
  • Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)
  • Krankenversicherungsrecht (SGB V)

Ihre Ansprechpartner

Unser Angebot

  • Vertretung bei Konflikten mit Klienten, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z.B. bei (vermeintlichen) Pflegefehlern
  • Verteidigung in Strafverfahren nach (vermeintlichen) Pflegefehlern
  • Entwerfen und Überprüfen von Heimverträgen
  • Forderungseinzug von Heimentgelten gegenüber Klienten / gesetzlichen Betreuern / Angehörigen, Sozialämtern, Pflegekassen und Erben
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Kranken- und Pflegekassen, dem MDK und der Heimaufsicht
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und den Sozialversicherungsträgern
  • Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Schulungen von Mitarbeitern und Führungskräften in pflegerechtlichen Themen
  • Angehörigenabende zu heimrelevanten Themen (Bsp. Elternunterhalt, Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten)
  • Beratung von Pflegeleitungen in allen Fragen des pflegerischen Netzwerkes
  • Beratung von „Start-Ups“ im Bereich der ambulanten und stationären Pflege
  • Beratung in Fragen von Qualitäts- und Risikomanagement
  • Vorbereitung und Begleitung bei Qualitätsvisiten des MDK
  • Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsleistungen

Aktuelle Rechtsprechung

Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten aus dem Heimrecht und Recht der ambulanten Dienste.

Dossier

Weiterführende Informationen zu den Möglichkeiten eines Hausverbots in Heimen finden Sie in unserem Dossier “Hausverbot” auf dieser Seite.