Koch Lemke Machacek PartGmbB

Wie können Familien ihr Unternehmen über Generationen sichern?

Mitgeteilt von Ehemalige

Ein weiterer Schwerpunkt in unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung, wie Familien ihr Unternehmen über Generationen sichern können.

Gerade Familien als Eigentümer eines Unternehmens müssen eine Gewähr für Kontinuität und Unabhängigkeit bieten können. Dabei gilt es, mehrere Familienmitglieder zusammen an einen Tisch zu bringen und langfristige Entscheidungen zu treffen. 

Hier bieten wir Ihnen eine rechtliche Beratung durch unser interdisziplinäres Spezialwissen an. 

Unsere Erfahrung als Rechtsanwälte in Berlin haben uns gezeigt, dass Unternehmen grundsätzlich eine Beratung durch einen Steuerberater erfahren haben und nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten unternehmerische Entscheidungen getroffen haben.  Spätestens ab der 2. Generation („Geschwistergesellschaft“) drohen oft  Konflikte, die so für keinen voraussehbar gewesen sind.   

Hier können wir Ihnen eine interdisziplinäre rechtliche  Beratung anbieten. Dabei sind von Bedeutung das Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht,  Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und natürlich Steuerrecht. 

Im Erbrecht z.B. kann ein Erblasser dafür Sorge tragen, dass die Substanz des Erbes langfristig erhalten bleibt.  Es gibt erhebliche Vor-und Nachteile, die in einer Erbvertrags- und Testamentsgestaltung erläutert werden müssen. Hier muss je nach Vermögens- und Lebenssituation (un-verheiratet, Kinderlos, geschieden u.s.w.)  individuell gestaltet werden. 

Weiterhin gilt zu beachten, dass Rechtsgeschäfte unter Beteiligung von Familienmitgliedern insbesondere dann zivilrechtliche Probleme aufwerfen, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts oder sogar der Beteiligung des Ergänzungspflegers bereits bei Vertragsabschluss.

Bei behinderten, insolventen oder bedürftigen Angehörigen steht oft der Wunsch einer finanziellen Zuwendung dem Zugriff des Sozialleistungsträgers oder der Gläubiger entgegen. Hier kann zum Behindertentestament bzw. zu verschiedenen Pflichtteilsstrategien beraten werden. Hier ist eine erb- und sozialrechtliche Beratung erforderlich.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf de einkommenssteuerrechtlichen und schenkungssteuerrechtlichen Behandlung verschiedener Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge in Betriebsvermögen. Oft hält sich der bisherige Betriebsinhaber ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Betriebsvermögen vor oder der Übernehmende verpflichtet sich zum Zwecke der wirtschaftlichen Absicherung des Übertragenden zur Zahlung wiederkehrende Leistungen an diesen. 

Auch psychologische Faktoren spielen bei der Beratung von Familienunternehmen eine wichtige Rolle.  So arbeitet in unserer Kanzlei auch ein sehr gut ausgebildeter und erfahrener Mediator, der in der Lage ist, auf ein sehr konstruktives und harmonisches Gespräch hinzuwirken und mit allen Beteiligten eine gemeinsame Lösung zu finden.