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Aufklärungspflichten eines Zahnarztes vor der Behandlung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Stellen sich für einen Zahnarzt mehrere Behandlungsalternativen, alle mit jeweils unterschiedlichen Vor- und Nachteilen, muss der Patienht so weit aufgeklärt werden, dass er selber prüfen und entscheiden kann, welche Gefahren und Belastungen er mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Erfolgschancen  auf sich nehmen will. Der Umfang der Aufklärung ist umso geringer, je mehr Wissen der Patient bereits hat.

OLG Frankfurt vom 11.1.2019 zum Az. 8 U 8/18

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Sein Wissen muss der Patient aber dem Arzt gegenüber demonstrieren und dieser muss es dokumentieren. Denn der Arzt ist beweispflichtig darüber, dass eine Aufklärung nur eine unnötige Wiederholung von, für den Patienten bekanntem Wissen wäre.“