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12. Dezember 2012

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Arbeitsrecht – Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

Die Entscheidung des Arbeitgebers, eine Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs. 5 TV-L zu gewähren, ist nicht am Maßstab des billigen Ermessens nach § 315 Abs. 1 BGB zu messen. Der Arbeitgeber kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob und … Weiter lesen

6. Dezember 2012