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Fahrtkostenerstattung zu Dialysefahrten

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Dialyse. Das allerdings betrifft nur die nächstgelegene Dialysestation.Hat die Krankenkasse in der Vergangenheit auch die Kosten zu einer weiter entfernt liegenden Station übernommen, kann der Versicherte hieraus keinen Anspruch ableiten, dass die Kasse das auch künftig tun müsse. Vielmehr ist sie, so das LSG Schleswig-Holstein gehalten, diese rechtswidrige Praxis zeitnah zu beenden.

LSG Schleswig-Holstein vom 19.7.2917 zum Az. L 5 KR 99/17