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Haftung eines Ergotherapeuten bei Sturz von einem Kletterberg

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Haftet ein Ergotherapeut, wenn bei einer Beübung ein  2 1/2-jähriges Kind von einem Kletterberg stürzt, den der Therapeut aus Sitzsäcken aufgeschichtet hat? Diese Frage hatte das OLG Köln zu beantworten.Nein, sagt das Gericht, denn ein Kletterberg stellt ein grundsätzlich geeignetes Therapiemittel für Kleinkinder dar. das entscheidende sagt das Gericht aber fast eher im Nebensatz: Kinder ständig zu Führen und zu Halten mag zwar von den Eltern gefordert sein, es wäre mit guter therapeutischer Arbeit aber nicht vereinbar. Wer einen Patienten fördern will, muss ihn auch fordern. Solches kann aber nie gänzlich risikolos sein.

OLG Köln vom 8.2.2017 zum Az 5 U 17/16

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Entscheidend kommt es ganz allgemein für Therapeuten drauf an, dass sie nachvollziehbar Nutzen und Risiken der Beübung gegeneinander abgewogen haben. Diese Abwägung muss natürlich zwingend vor der Durchführung der Übung erfolgt sein.“