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Höhe des Schadenersatzes bei schwerster Schädigung eines Kindes

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Kind erlitt unter der Geburt einen hypoxischen Hirnschaden, also eine Schädigung des Gehirnes wegen unzureichender Versorgung mit Sauerstoff. Das betroffene Klinikum versuchte das im Raum stehende Schmerzensgeld dadurch zu reduzieren, indem der konkret entstande Schaden ausdifferenziert und hinterfragt wurde. Es hatte damit aber einen Erfolg beim Oberlandesgericht Köln. Das entschied, das in den Fällen, in denen einem Kind maximale geistige Beeinträchtigungen erlitten hat, die die Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit ausschließen,  ein Schmerzensgeld an der gegenwärtigen Obergrenze von 500.000 € ohne weitere Argumentation zuzuerkennen sei.

OLG Köln vom 5.12.2018 zum Az. 5 U 214/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist eine der schwierigsten Aspekte der Arzthaftung. Haftpflichtversicherer bieten geschädigten Patienten daher häufig Summen an, die zwar auf den ersten Blick attraktiv aussehgen, dem tatsächlichen Schaden aber nicht gerecht werden.“