Koch Lemke Machacek PartGmbB

Vielen Dank, die von Ihnen vorgenommene Einschätzung zur Hilfsbedürftigkeit wurde erfolgreich an uns übermittelt.

Sofern der Gutachter des MDK zu den gleichen Einschätzungen gelangt wie Sie soeben vorgenommen haben, wird Ihre Pflegekasse

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zuerkennen.

Sollten sich hier Abweichungen zu Ihren Ungunsten ergeben, setzen Sie sich – so gewünscht – zeitnah mit uns per Mail in Verbindung oder vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin. Wir beraten Sie gerne bezüglich der Erfolgsaussichten von Widerspruch und Klage.

Bitte beachten Sie aber, dass alleine mit der Übermittlung dieser Daten noch keine Auftrag zur Vertretung in dieser Angelegenheit verbunden ist. Dies gilt insbesondere nicht für die Wahrung etwaiger Fristen. Eine Beauftragung kann rechtswirksam ausschließlich durch schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgen. So Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, schreiben Sie uns bitte eine Mail an