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Klinik haftet für Fenstersturz einer dementen Patientin

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Wie schwer sich auch heute noch Kliniken mit dem Umgang demenziell erkrankten Patienten tun, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm. Hier zeigte eine demenziell erkrankte Patientin starker Weglauftendenzen, die trotz Einsatz von Neuroleptika (vermutlich Haldol®) nicht in den Griff zu bekommen waren. Die Pflegekräfte verbarrikadierten daher die Zimmertür von außen, woraufhin die Patientin versuchte, über das Fenster aus der Klinik zu entkommen. Sie stürzte 5 m in die Tiefe und starb. Dem OLG Hamm nach ein Haftungsfall des Klinikums, denn es war diesem durchaus möglich und zumutbar, die Fenster zu sichern.

OLG Hamm , Urteil vom 17.01.2017 - 26 U 30/16