Koch Lemke Machacek PartGmbB

Mehrkostenvergütung bei verzögertem Zuschlag

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Mehrkostenvergütung bei verzögertem Zuschlag in Folge Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit und dadurch verursachter Mehrkosten. Die der Kalkulation des Bieters zu Grunde liegenden Materialpreise, wie z. B. die Bitumenpreise, Stahlpreise usw. verändern sich gelegentlich im Laufe der Zeit. Soweit sich eine zeitliche Verzögerung durch Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit ergibt, können sich daraus kausal Mehrkosten für den Auftragnehmer ergeben, die dieser vergütet bekommen kann, wenn er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und die hypothetischen Baukosten der ursprünglich geplanten Bauzeit andererseits darlegt und die Kostendifferenz nachweist.

OLG Dresden vom 28.06.2012 zum Az. 16 U 831/11