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Pauschalierung von Nebenkosten und Heizkosten bei Sozialhilfeempfängern ist unzulässig

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

So sieht es das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und verwarf die Anwendung der Wohnaufwendungsverordnung, die gerade einmal zwei Monate zuvor in kraft getreten war.  Begründet wurde dieses damit, dass ein nicht geringer Teil dieser Nebenkosten vom ALG II-Empfänger nicht beeinflusst werden kann.

LSG Berlin-Brandenburg vom 22.02.2013 zum Az. S 37 AS 30006/2012