Rücktrittsrecht bei Abgasmanipuation an Pkw
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Abgasskandal die nächste Runde: Eine manipulierte Motorsteuerung, die eine Abgasreinigung nur im Prüfzyklus vorsieht, stellt einen wesentlichen Mangel dar. Dieser berechtigt den Käufer zum Rücktritt.
LG Bonn vom 7.3.2018 zum Az. 19 O 327/17
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Entscheidend kommt es darauf an, wie der Hersteller manipuliert hat. Das muss zwingend vorher in Erfahrung gebracht werden. Denn hierüber ist der zurücktretende Kunde beweispflichtig.“