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Rücktrittsrecht bei Abgasmanipuation an Pkw

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Abgasskandal die nächste Runde: Eine manipulierte Motorsteuerung, die eine Abgasreinigung nur im Prüfzyklus vorsieht, stellt einen wesentlichen Mangel dar. Dieser berechtigt den Käufer zum Rücktritt.

LG Bonn vom 7.3.2018 zum Az. 19 O 327/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Entscheidend kommt es darauf an, wie der Hersteller manipuliert hat. Das muss zwingend vorher in Erfahrung gebracht werden. Denn hierüber ist der zurücktretende Kunde beweispflichtig.“