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Sachmangelhaftung für ein Kfz mit „Schummel-Software“

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer

Nicht nur die Hersteller von Kraftfahrzeugen, bei denen die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickstoffausstoß nur auf dem Prüfstand reduziert wird, könnten sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln besteht auch bei einem Gebrauchtwagenkauf in derartigen Fällen ein Sachmangel. Ein derartiger Sachmangel sei nach der Entscheidung des Landgerichts erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Fahrzeug auch nach der Aktualisierung der Software mit einem Makel behaftet sei, der den Wiederverkaufswert mindere.

LG Köln, Urteil vom 02.03.2017 – 2 O 317/16