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Schadenersatz bei Vorschäden am Fahrzeug

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Die Schädigung eines bereits vorgeschädigten Pkw löst zwar grundsätzlich Schadenersatzansprüche aus. Das gilt dann aber nicht, wenn Vor- und Nachschaden kompatibel sind, so das Oberlandesgericht Köln. In einem solchen Fall kann Schadenersatz nur dann verlangt werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass diese bereits im Rahmen des Vorschadens entstanden sind. Beweispflichtig ist der Geschädigt, der diesen Beweis bspw. durch Reparaturbelege führen kann.

OLG Köln vom 27.2.2019 zum Az. 16 U 118/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Verlangt werden kann von dem Nachschädiger aber immer nur die Wiederherstellung des vorherigen, also vorgeschädigten – aber möglichewrweise reparierten – Zustandes.“