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Schadensersatzanspruch wegen „Schummelsoftware“ gegen den Hersteller

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller eines Kfz mit manipulierter Abgassoftware ist deswegen schwierig, weil seitens des Käufers eines Kfz keine vertraglichen Beziehungen zum Hersteller bestehen. Es können allerdings deliktische Ansprüche bestehen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Paderborn hat der Käufer eines VW Tiguan einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller wegen Produktmanipulation, weil in dem KfZ eine fehlerhafte Software eingebaut ist. Ein Durchschnittskäufer müsse nicht davon ausgehen, dass die im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nur deshalb eingehalten und attestiert  werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstand erkannt und über eine entsprechende Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere der Stickoxidausstoß reduziert wird. Kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich denkender Verbraucher würde ein derartiges Kfz erwerben.

LG Paderborn vom 07.04.2017 – 26 O 118/16