Die persönliche Patientenverfügung
In zwei grundlegenden Entscheidungen1) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2016 und 2017 klargestellt, dass eine Patientenverfügung immer nur dann ein geeignetes Mittel ist, den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu bestimmen, wenn die Verfügung zum einen hinreichend detailliert und zum anderen hinreichend individuell ist. Für Details, lesen Sie gerne auch unser Dossier zu diesem Thema.
Der BGH erteilte damit allen Formularen, Floskeln und Ähnlichem eine klare Absage. Wer seit diesen Entscheidungen der Auffassung ist, "mal eben schnell" eine Patientenverfügung schreiben zu können, geht das Risiko ein, sich genau dann nicht auf diese Verfügung verlassen zu können, wenn er sie ab nötigsten braucht.
Wir können Ihnen bei der Fertigung einer rechtssicheren Patientenverfügung eine eigene Entscheidung nicht abnehmen. Wann das Leben für Sie noch lebenswert ist, können nur Sie alleine entscheiden. Wir können auch nur von Angeboten abraten, die Ihnen ohne viel Aufwand eine "rechtssichere" Patientenverfügung versprechen. Bezogen auf die formalen Kriterien mag das zutreffen, aber individuell und detailliert sind solche Verfügungen nicht - und dmait dem BGH nach nicht verbindlich.
Aber wir können Sie auf dem Weg zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung begleiten. Dabei werden wir Ihnen Fragen stellen, die nicht einfach und erst Recht nicht mit Ja oder Nein zu beantworten sein werden. Und wir werden Ihnen auch Fragen stellen, die Sie sich möglicherweise noch nie gestellt haben, die Sie sich möglicherweis eigentlich auch nicht stellen wollen. Aber nur so geht der Weg zu einer wirklich rechtssicheren Patientenverfügung, weil sich in ihr Ihr persönlicher Wille spiegelt.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir anhand einer Reihe von Fragen Ihren persönlichen Willen. Zur Vorbereitung erhalten Sie Zugang zu einem Fragebogen, in dem wir Sie bitten, Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema Krankheit, Sterben und Tod zu beantworten. Sie haben Interesse? Dann wenden Sie sich unter unserem Kontaktformular an uns und vereinbaren Sie einen Termin.
Sie haben sich schon an uns gewandt, weil Sie eine eigene Patientenverfügung erstellen möchten?
Dann geben Sie Bitte nachfolgend das Kennwort ein, das Sie von uns per Mail erhalten haben. Bitte achten Sie dabei auf die Groß- und Kleinschreibung:
1) BGH vom 09.08.2016 - XII ZB 61/16 sowie BGH vom 08.02.2017 - XII ZB 604/15