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Spielverluste bei Onlinecasinos – Verbot von Glücksspielarten

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer

Prozesse, bei denen es um die Rückerstattung von Spielverlusten bei Onlinecasinos geht, beschäftigen die Gerichte in letzter Zeit häufiger. Grundlegend hierfür war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 in der festgestellt wurde, dass das seinerzeitige Verbot von Onlineglücksspielen in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist.

Das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot von Onlineglücksspielen verstoße nicht gegen die in Art 12 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit, da das Verbot geeignet und erforderlich ist vor den spezifischen Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Das Verbot verstoße auch nicht gegen europäisches Recht welches Dienstleisungsfreiheit gemäß Art. 56 f. AEUV gewährt. Der Glücksspielstaatsvertrag biete eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung eines Erlaubnisverfahrens.

Demnach konnte im Glücksspielstaatsvertrag ein Verbot von Onlineglücksspielgen geregelt werden. Hieraus folgend ergaben sich Gerichtsentscheidungen, in denen festgestellt wurde, dass der Glücksspielstaatsvertrag ein Schutzgesetz zugunsten von Spielern sein kann. Dies ist dann eine Grundlage für Schadensersatzansprüche für erlittene Spielverluste.

BVerWG vom 26.10.2017 zum Az. 8 C 18.16