Substantiierungspflicht im Arzthaftungsprozess
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Der BGH hat die Rechte von Patienten, die wegen eines möglichen ärztlichen Fehlers ihren Arzt oder ihre Klinik verklagen, gestärkt, in dem er die Pflicht, den ärztlichen Fehler unter Beweis zu stellen, deutlich reduziert hat. Von dem Patienten könne keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und deshalb auch nicht gefordert werden, so das Gericht. Insbesondere sei der Patient nicht verpflichtet, sich medizinisches Fachwissen anzueignen. Im konkreten Fall betraf dieses mögliche Entstehungsursachen einer Infektion, die der klagende Patient nicht ermittelt hatte und daher in seiner Klage auch nicht vorgetragen hatte.
BGH vom 1.3.2016 zum Az. VI ZR 49/15