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Altersunterhalt bei konkreter Bedarfsberechnung entgegen Ehevertrag

Im Rahmen der konkreten Bedarfsberechnung genügt es, dass der Bedürftige die in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten überschlägig darstellt. Mit erreichen der Regel Altersgrenze kann grundsätzlich die Ausübung einer Berufstätigkeit nicht mehr verlangt werden. Dies gilt auch bei Ausübung einer … Weiter lesen

3. März 2014