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Werbung eines Bautechnikers als Architekt

Es ist wettbewerbswirig, wenn ein Bautechniker auf seiner Hompage mit dem Begriff „Büro für Architektur“ oder „Architekturbüro“ wirbt, auch wenn er die von ihm beworbene Leistung u.U. erbringen darf und ggf. auch in gleicher Qualität. Denn durch die Verwendung dieser … Weiter lesen

14. Mai 2023