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Beschwerderecht eines Vorsorgebevollmächtigten

Ein Bevollmächtigter kann insoweit Beschwerde erheben, als der Kreis der ihm von der Vollmacht zuerkannten Angelegenheiten betroffen ist (§303 Abs. 4 FamFG). Wie aber bei den Angehörigen muss die Beschwerde im Namen des Betroffenen erhoben werden. Hat die Vollmacht keinen … Weiter lesen

2. Januar 2023

Beschwerderecht des Bevollmächtigten bei Erweiterung der Betreuung

Ein Vorsorgebevollmächtigter kann auch dann noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Betreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen, wenn der Betreuer die Vorsorgevollmacht bereits wirksam widerrufen hat.

14. Februar 2021

Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bestellung eines Betreuers

Ein Vorsorgebevollmächtigter – hier der Sohn – ist nicht berechtigt, in eigenem Namen gegen einen, die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.

29. April 2020