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Beschwerderecht eines Vorsorgebevollmächtigten

Ein Bevollmächtigter kann insoweit Beschwerde erheben, als der Kreis der ihm von der Vollmacht zuerkannten Angelegenheiten betroffen ist (§303 Abs. 4 FamFG). Wie aber bei den Angehörigen muss die Beschwerde im Namen des Betroffenen erhoben werden. Hat die Vollmacht keinen … Weiter lesen

2. Januar 2023