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Einsatz des Vermögens beim Elternunterhalt

Grundsätzlich gilt bei der Zahlung von Unterhalt an Verwandte, dass der Unterhaltspflichtige gegebenenfalls den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat. Hier gilt die Begrenzung, wonach die Unterhaltspflicht dort endet, wo der eigene angemessene Unterhalt gefährdet wäre. Bei der Zahlung von Elternunterhalt … Weiter lesen

21. Oktober 2014

Elternunterhalt

Eine schwere Verfehlung kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Pflichtigen angenommen werden. Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt indes nur ausnahmsweise bei vorliegen weiterer Umstände, … Weiter lesen

4. September 2014