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Baumfällkosten als Nebenkosten

Die Kosten des Fällens eines Baumes sowie die Entsorgung des Holzes sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, entschied das Landgericht München. LG München vom 19.11.2020 zum Az. 31 S 3302/20

18. Dezember 2021

Umlagefähigkeit von Notdienstpauschalen

Eine WEG beauftragte einen Hausmeister. Seine Leistungen umfassten auch eine Notdienstpauschale, wonach dieser in Störfällen jederzeit abrufbar war. Verbunden damit waren Kosten von knapp 2.000 € im Jahr. Den auf ihn anfallenden Anteil der Kosten wollte ein Wohnungseigentümer auf seinen … Weiter lesen

19. März 2020